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Goldbesitzverbot – droht ein Verbot des Besitzes des Edelmetalls?

Insbesondere aufgrund der Coronakrise, die auch den Staat vor enorme finanzielle Herausforderungen stellt, sind manche Besitzer besorgt, dass es ein sogenanntes Goldbesitzverbot geben könnte. Tatsächlich handelt es sich bei dem Begriff allerdings nicht zwingend um eine Bezeichnung dafür, dass der Handel oder das Eigentum an Gold grundsätzlich verboten werden. 

Im folgenden Artikel soll daher näher darauf eingegangen werden, was man unter einem Goldbesitzverbot versteht, was eigentlich bei einem solchen Verbot tatsächlich geschieht, wie die Gefahren für den Goldbesitz einzuschätzen sind und was Eigentümer und Anleger, die (zukünftig) in Gold investieren möchten, tun können.

Worum handelt es sich bei einem Goldbesitzverbot?

Mit dem Begriff des Goldbesitzverbotes ist in der Regel gemeint, dass der unmittelbare Besitz des Edelmetalls seitens des Staates entweder reguliert oder eine Zwangsabgabe festgelegt wird. In der Geschichte gab es bereits mehrere solcher Verbote. Alle hatten im Grunde gemeinsam, dass das Goldbesitzverbot ausschließlich dann beschlossen wurde, wenn es sehr schlecht um die Staatsfinanzen stand. Ein wichtiger Punkt allerdings, um abschätzen zu können, wie realistisch ein solches Verbot aktuell ist, besteht im folgenden Fakt: Derartige Verbote fanden in der Vergangenheit nur dann statt, als mittels des sogenannten Goldstandards der Wert des Zentralbankgeldes noch an das Edelmetall gekoppelt war. Dies ist bekanntlich heutzutage nicht mehr der Fall.

Was geschieht bei einem Goldbesitzverbot?

Wichtig zu wissen ist, dass es sich beim Goldbesitzverbot keinesfalls um eine einheitliche Definition handelt. Stattdessen kann der Begriff unterschiedliche Folgen haben und verschiedene Maßnahmen beinhalten. So ist es beispielsweise möglich, dass vom Goldbesitzverbot der Goldhandel oder der Goldbesitz betroffen ist. Mögliche Maßnahmen, die im Zuge eines Goldbesitzverbotes getroffen werden können, sind insbesondere:

  • Zwangsabgabe auf Goldbestände
  • Handelsbeschränkungen
  • Mengenbegrenzungen
  • Besitzverbote mit zwangsweisem Verkauf des Goldes an den Staat

Prinzipielle Gefahren und Risiken für Goldbesitzer

Abgesehen von einem möglichen Goldbesitzverbot mit den zuvor aufgeführten Maßnahmen gibt es für private Goldbesitzer noch weitere Gefahren und Risiken. So kam es in der Vergangenheit bereits häufiger vor, dass zum Beispiel ausländische Banken die Herausgabe der Goldbarren, die bei ihnen gelagert wurden, verweigerten. Diese Gefahr ist nach Ansicht der Experten umso größer, nämlich wenn sich die entsprechenden Banken in sogenannten Steueroasen befinden. Die „falsche“ Verwahrstelle ist demzufolge für Goldbesitzer ein Risiko, wenn die eigenen Bestände dort in physischer Form verwahrt werden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie als Goldeigentümer auf eine sichere Verwahrung bei einer renommierten Stelle achten. Zu den sichersten Häfen weltweit zählt sicherlich die Schweiz. Sie hat in diversen Weltwirtschaftskrisen diesen Status stets bekräftigt und sogar noch verstärkt. Die Schweiz ist in finanzieller Hinsicht der robusteste Ort auf der Welt. Und das bereits seit Jahrhunderten. Es existiert ein breites Spektrum an Menschen und Unternehmungen, die ihre Vermögenswerte in der Schweiz untergebracht haben, da sich das Land als sicherer und stabiler Zufluchtsort etabliert hat. Der große Vorteil der Schweiz ist die Tatsache, dass die Schweiz keine große Zentralregierung oder eine andere Einrichtung hat, die umgangssprachlich als „die“ Regierung bezeichnet werden kann. Vielmehr ist das System von unten nach oben strukturiert. Die Schweiz ist kein echter Nationalstaat im herkömmlichen Sinn, sondern eher ein Zusammenschluss kleiner, sich selbst überlassener Gemeinwesen, Kantone genannt.

Ein weiteres Risiko steht wiederum im Zusammenhang mit dem Goldbesitzverbot. Sollte der deutsche Staat nämlich beschließen, dass eine Goldabgabepflicht existiert, müssen sämtliche Bestände an ihn veräußert werden. Dann wären selbst sichere Verwahrstellen und seriöse Banken im Geltungsbereich des Grundgesetzes dazu verpflichtet, dem Kunden den Zugang zu seinem im Schließfach verwahrten Gold zu verweigern. Dieser dürfte nur noch dann gestattet werden, falls ein vorgeschriebener Verkauf an den Staat vorgenommen werden soll.Weiterhin sind neben Steuer- und Abgabenerhöhungen aktuell Enteignungen kein Tabu-Thema mehr.  Allein die Schlagzeilen in etablierten Medien der letzten Woche zeigen, dass über Enteignungen zumindest laut nachgedacht wird. Das Grundrechte jederzeit eingeschränkt werden können, zeigen nicht zuletzt die Reisebeschränkungen, Lockdowns, Masken- und Abstandspflichten im Zuge der Corona-Krise.In diesem Zusammenhang sei auf den Artikel 14 Absatz 3 unseres Grundgesetzes verwiesen. Zitat: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig…“ Hiermit wird eine Enteignung grundsätzlich für zulässig erklärt. Sollten die Ereignisse der nächsten Monate und Jahre zu einer fortlaufenden unseriösen Bewirtschaftung der Staatsfinanzen führen, ist das Mittel der Enteignung von Vermögenswerten durch den deutschen Staat somit eine reale Gefahr. Und nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass Enteignungen durch die ständige Inflationierung unser Währung sowieso regelmäßig stattfinden.

Private Verwahrung des Goldes: eine gute Idee?

Aufgrund eines möglichen Goldverbotes denken nicht wenige Goldbesitzer daran, den staatlichen Maßnahmen dadurch zu entkommen, dass sie ihre Bestände privat verwahren. Das bedeutet, die Goldmünzen oder Goldbarren werden keiner Bank oder einer anderen externen Verwahrstelle anvertraut, sondern im eigenen Tresor Zuhause verwahrt. Der Vorteil würde darin bestehen, dass der Staat dann keine Kenntnis über die Bestände hätte und diese auch bei einem Verbot weiterhin gehalten werden können. So zumindest die Hoffnung derjenigen, die diese Variante bevorzugen. Eine Sicherheit bietet diese Vorgehensweise jedoch nicht. Und von einer möglichen Unkenntnis des deutschen Staates in Bezug auf den privaten Golderwerb sollte der Bürger grundsätzlich auch nicht ausgehen.

Das private Aufbewahren ist allerdings auch aus einer anderen Sicht keine gute Idee. Hauptgrund ist, dass das Diebstahlrisiko erheblich höher als bei Banken oder anderen professionellen Verwahrstellen ist. Mittlerweile gibt es sogar international operierende Banden, die sich speziell auf den Diebstahl von Edelmetallen aus Privathäusern spezialisiert haben. Demzufolge wäre es zusammengefasst für Anleger die beste Lösung, die eigenen Goldbestände sicher verwahren zu lassen, dabei jedoch unbedingt auf eine seriöse und sichere Verwahrstelle zu achten.

Goldbestände sicher in Hochsicherheitstresoren lagern über die NMF OHG

Eine Möglichkeit, um Goldbestände sicher verwahren und lagern zu lassen, bietet Noble Metal Factory (NMF OHG). Die Edelmetallboutique arbeitet schon Jahre mit renommierten und äußerst sicheren Verwahrstellen zusammen, die sich derzeit in der Zürich, London bzw. Toronto befinden. Bei Experten gelten die Schweiz und London sogar als sicherste Lagerstellen der Welt, wenn es um Edelmetallbestände geht. 

Über die NMF OHG haben Anleger die Möglichkeit, zunächst Gold in Form von Barren zu erwerben, um diese Bestände anschließend in den genannten Tresoren sehr sicher lagern zu lassen. Selbstverständlich werden auch andere Edelmetalle angeboten, wie zu Beispiel Silber oder Palladium. Die Verwahrung der Bestände ist nicht nur äußerst sicher, sondern darüber hinaus hat der Anleger jederzeit das Recht, sich seine Bestände ausliefern zu lassen. Alternativ ist es ebenfalls jederzeit möglich, eine Veräußerung der Edelmetallbestände zu veranlassen. 

Noble Metal Factory bietet demzufolge eine optimale Lösung, wenn Anleger ihre Edelmetalle sicher verwahren lassen möchten, dabei nicht unbedingt den Banken vertrauen und auch das deutlich höhere Risiko der Eigenverwahrung nicht eingehen wollen. Zusätzliche Sicherheit erhält der Anleger dadurch, dass die eingelagerten Edelmetalle keine Bilanzberührung bei der NMF OHG haben. Zudem können so die zahlreichen Vorteile einer Anlage in physischem Gold genutzt werden, zumal ein Goldbesitzverbot sehr unwahrscheinlich ist.

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Autor: Ronny Wagner

Ronny Wagner ist Finanz-Blogger, Geldcoach, Inhaber des Edelmetallhändlers Noble Metal Factory und Gründer der „Schule des Geldes e.V.“. Er widmet sich seit 2008 dem Thema „Finanzbildung“ und hält das für einen Teil der Allgemeinbildung. Dabei ist sein Ziel, Menschen in finanziellen Fragestellungen auszubilden, um dadurch ein Leben in Wohlstand zu erreichen.